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Guanosinmonophosphat (E626)

Guanosinmonophosphat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff mit der Nummer E626 bis zu einer Menge von maximal 500mg/kg für alle für Zusatzstoffe zugelassenen Lebensmittel zugelassen. Es wird – wie auch das Dinatrium- (E627), Dikalium- (E628) und Calciumsalz (E629) – als Geschmacksverstärker eingesetzt, wobei die Verbindungen eine etwa 10 bis 20-mal stärkere Wirkung als Glutaminsäure (Glutamat) zeigen. Bei Zusatz geringster Mengen wird der Geschmack vieler Lebensmittel (vor allem Fertigprodukte und Dosengerichte) verbessert und einige unerwünschte Geschmacksnuancen ausgeschaltet. In Verbindung mit Glutamat wirken GMP und dessen Salze synergetisch und erhöhen auch in niedrigen Anteilen, etwa bei 1:10, die geschmacksverstärkende Wirkung.

Dikaliumguanylat und Calciumguanylat werden auch als natriumfreier Kochsalzersatz verwendet.