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Nährwertangaben

Die Nährwertkennzeichnung ist seit dem 13.12.2016 Pflicht (s. auch Lebensmittelkennzeichnung). Wenn ein Hersteller darauf hinweist, dass sein Produkt besondere Nährwerteigenschaften (z.B. zuckerfrei, mit Vitaminen u.ä.) hat, dann muss er auch angeben, welche Nährwerte im Produkt enthalten sind. Trotzdem sind bereits jetzt auf vielen Lebensmitteln die Nährwerte angegeben (Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Ballaststoffe, Salz, event. noch weitere), bezogen auf 100 g oder 100 ml des Roh- oder Fertigprodukts. Die Angabe erfolgt dabei in dieser Reihenfolge. Des Weiteren werden, wenn im Produkt vorhanden, Angaben zum Vitamin- und Mineralstoffgehalt gemacht.